Stefan Hinners ist Rechtsanwalt, Unternehmer und Luftfahrtsachverständiger in Hamburg.
Er hat Betriebswirtschaft und Jura studiert und wurde 1993 nach dem zweiten juristischen Staatsexamen in Hamburg als Rechtsanwalt zugelassen.
Bereits vor dem ersten Staatsexamen erwarb er 1988 die Privatpilotenlizenz (PPL), der bereits 1990 die Lehrberechtigung und 1991 die Lizenz als Berufspilot (CPL) sowie die Instrumentenflugberechtigung (IFR) folgten.
Kurze Zeit später absolvierte er die Ausbildung für mehrmotorige Flugzeuge (MEP) und erwarb die amerikanische und deutsche Pilotenlizenz für Hubschrauber.
In der Folge wurde Stefan Hinners anerkannter Flugprüfer des Luftfahrtbundesamtes für einmotorige, mehrmotorige Flugzeuge unter Sicht- und Instrumentenflugbedingungen und erwarb die Musterberechtigung Cessna Citation Jet C 525.
Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt war Stefan Hinners viele Jahre auch im Executive Charter auf verschiedenen Mustern als Berufspilot im Einsatz.
Seit 2020 ist Stefan Hinners der einzige deutsche öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Flugbetrieb, Flugunfalluntersuchung und Betriebsausfallschäden von Luftfahrzeugen.
2021 erwarb er die Lehrberechtigung für Instrumentenflug.
Bereits mit dem Erwerb des Berufspilotenscheins hat er das Luftfahrtunternehmen CANAIR gegründet, welches im Rahmen eines Luftbetreiberzeugnisses gewerblich Sightseeing- und Rundflüge über Hamburg anbietet. Später erfolgte dann die Erweiterung der Unternehmensgenehmigung auf die Genehmigung als Flugschule für Privatpiloten und dann später auch auf die Genehmigung für die Ausbildung für Pilotenlizenzen für Ultraleichtflugzeuge.
Stefan Hinners hat sich bereits frühzeitig auch mit der Technik der Luftfahrzeuge beschäftigt und selbst aktiv die Wartung von Luftfahrzeugen mit durchgeführt. Hierdurch hat er spezifische Kenntnisse auch in der Luftfahrttechnik erworben.
Stefan Hinners ist verheiratet und hat einen erwachsenen Sohn, der ebenfalls in der Luftfahrt tätig ist.
Stefan Hinners ist sportlich sehr aktiv, spielt als Turnierspieler Tennis, segelt, fährt Ski, trainiert im Studio und fährt gern Mountainbike.
Seine Freizeit ist ansonsten geprägt von seiner Leidenschaft für die Literatur und für Oldtimer.
Die Urlaube verbringt er am liebsten mit dem Wohnmobil der Familie.
Rechtsanwalt
Stefan Hinners setzte zunächst während seines Studiums seine betriebswirtschaftlichen Kenntnisse ein und arbeitete nebenberuflich kaufmännisch in der Buchhaltung von verschiedenen Unternehmen. Des Weiteren war er frühzeitig als Assistent bei verschiedenen Rechtsanwälten tätig.
Seit 1993 führt Stefan Hinners als selbständiger Rechtsanwalt, zusammen mit Rechtsanwalt Jürgen Brüggemann, seine eigene Kanzlei. Bereits 1996 wurde er Partner. Heute ist er Seniorpartner und führt als geschäftsführender Gesellschafter die Kanzlei Brüggemann und Hinners Partnerschaftsgesellschaft mbB in der Hamburger Innenstadt mit mehr als 20 Mitarbeitern.
Durch die Spezialisierung auf das Luftrecht direkt nach dem Studium kann er auf eine langjährige juristische Erfahrung zurückgreifen, welche durch seine Tätigkeit als Fluglehrer, Prüfer, Sachverständiger und Berufspilot mit umfangreicher praktischer Erfahrung bereichert wird. Er gilt in der Branche als etablierter, erfahrener Luftfahrtspezialist.
Er kann deshalb die Sachverhalte in juristischer Hinsicht mit dem Wissen des Insiders aus einem völlig anderen Blickwinkel beleuchten. Stefan Hinners hat den Blick eines Praktikers mit den Kenntnissen eines spezialisierten Luftrechtsspezialisten.
Im Jahre 2005 hat Stefan Hinners zusätzlich den Titel eines Fachanwalts für Versicherungsrecht erworben.
Die technischen Kenntnisse aus der Luftfahrt sind Stefan Hinners auch bei den Reparaturen an den jeweiligen Wohnmobilen der Familie zu Gute gekommen, die er zur weiten Teilen selbst durchführt.
Aufgrund seiner spezifischen Kenntnisse der Wohnmobiltechnik ist er auch im Wohnmobilrecht ein gefragter Spezialist geworden.
Er berät viele Hersteller und Händler deutschlandweit im Wohnmobilrecht.
Luftfahrtsachverständiger
Stefan Hinners hat im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt im Luftrecht feststellen müssen, dass es keinen deutschen Sachverständigen für Betriebsausfallschäden an Luftfahrzeugen und für Flugunfallgeschehen gab, der öffentlich bestellt und vereidigt ist. Dies sind die Sachverständigen, die von Gerichten bestellt werden.
Durch seine umfangreichen Erfahrungen als Flugprüfer, Berufspilot, Fluglehrer hat er dann parallel eine Tätigkeit als Sachverständiger begonnen.
Hier ein Auszug aus seiner fliegerischen Expertise:
27.04.89 Privatpilotenlizenz Luftfahrzeuge PPL-A
12.07.89 Berechtigung für kontrollierte Sichtflüge CVFR
13.01.90 Nachtflugberechtigung
13.02.91 Allgemeine Sprechfunkzeugnis für Instrumentenflug AZF
11.06.92 Berufspilotenlizenz CPL II
24.07.92 Instrumentenflugberechtigung IFR
21.04.93 Fluglehrer FI PPL-A
12.09.1996 Privatpilotenlizenz PPL-E (Hubschrauber) (FAA/USA)
1997 PPL-E (Hubschrauber) (ICAO/Europa)
17.09.98 Berechtigung Piper Seneca Type-Rating PA23-44
2001 Prüfer für Klassenberechtigung CRE PA 23-44
19.06.03 Fluglehrer für Berufspilotenlizenzen FI CPL (A), CRI CPL (A); CRI PPL (A)
Juni 2004 Prüfer für Klassenberechtigungen CRE(A) D-1563 MEP / SEP / IR
05/2005 Musterberechtigung / Type Rating Cessna 525 Citation Jet
17.09.2015 Lizenz als Luftsportgeräteführer
01.10.2015 Fluglehrer für Luftsportgeräte / FI für Luftsportgeräteführer
2021 Fluglehrer für Instrumentenflug
Stefan Hinners hat seit Anfang 2019 das Bestellungsverfahren für die Bestellung als öffentlich anerkannter und vereidigter Sachverständiger der Industrie- und Handelskammer Hamburg mit den dafür notwendigen schriftlichen und mündlichen Fachprüfungen vor einer Expertenkommission durchlaufen und ist im Dezember 2020 von der Industrie- und Handelskammer Hamburg als Sachverständiger für Flugbetrieb, Flugunfalluntersuchung und Betriebsausfallschäden von Luftfahrzeugen öffentlich bestellt und vereidigt worden.
Bei der Beurteilung von Betriebsausfallschäden von Flugzeugen kam ihm dabei das betriebswirtschaftliche Fachwissen, verbunden mit der jahrelangen Erfahrung als Betreiber von Flugzeugen im Rahmen des Luftfahrtunternehmens CANAIR zugute.
Stefan Hinners hat 1992 das Luftfahrtunternehmen Canair gegründet, was heute das führende Luftfahrtunternehmen für Sightseeing- und Erlebnisflüge in Hamburg ist.
Informationen über die Flüge finden Sie hier: www.canair.de
Um den Qualitätsstandard dieses Unternehmens auch in der Flugschulung anbieten zu können, wurde die Unternehmensgenehmigung auf Flugschulung erweitert und die Canair ist die zweite nach europäischen Standards der EASA genehmigte Ausbildungsorganisation in Hamburg ATO DE.HH.002
Stefan Hinners ist Ausbildungsleiter der Schule und setzte die umfangreichen Erfahrungen als Luftfahrtsachverständiger und seiner jahrelangen Bearbeitung von Luftfahrt-Schadensfällen konsequent in den Ausbildungsplänen um.
Ziel ist es, den werdenden Piloten die bestmögliche Ausbildung zukommen zu lassen. Die unfallfreie Flugstatistik der Canair und der ausgebildeten Piloten beweisen die Richtigkeit des Konzeptes.
Flugprüfer
Stefan Hinners ist vom Luftfahrtbundesamt anerkannter Flugprüfer für die Verlängerung der Berechtigungen für einmotorige Flugzeuge (SEP) im Sichtflug (VFR) und für die Instrumentenflugberechtigung (IR) und mehrmotorige Flugzeuge (MEP), VFR und mit Instrumentenflugberechtigung.
Für eine Terminvereinbarung für einen Checkflug nehmen Sie gerne Kontakt mit der CANAIR unter Telefon +49 (40) 34 43 08 auf oder nutzen Sie das Kontaktformular, eine Maschine für den Check steht bereit. Sie können die Befähigungsüberprüfung aber auch auf Ihrer eigenen Maschine absolvieren.
Dozent
Stefan Hinners ist Dozent auf Fortbildungsveranstaltungen für Piloten, Postholdern von Luftfahrtunternehmen und Fluglehrerfortbildungen.
Er hält Vorträge auf der Luftfahrtmesse AERO, bei Versicherern, Verbänden, Vereinen und Unternehmen.
Hier einige der Themen:
Warum geschehen Flugunfälle?
Haftung und Versicherung
Luftrecht kompakt
Versicherungsrecht: Aktuelle Rechtsprechung zu Risikoausschlüssen, Obliegenheiten und verhüllten Obliegenheiten
Versicherungsrecht: Rechtsprobleme beim Regress des Versicherers
Für Anfragen und Terminvereinbarung nehmen Sie mit dem Büro unter +49 (40) 3551 520 Kontakt auf oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Stefan Hinners betreibt weiter eine der umfangreichsten Rechtsprechungsübersichten im Luftrecht, die aus der Erfahrung seiner Tätigkeit heraus entwickelt wurde und trotzdem nur einen kleinen Teil der kanzleiinternen Datenbank über luftrechtliche Themen abbildet.
Allgemeine Rechtsprechung aus der Tätigkeit der Kanzlei Brüggemann & Hinners PartmbB finden Sie hier: https://www.rechtsurteile.com
Ehrenämter
Die Expertise und Kommunikations- und Moderationsfähigkeit von Stefan Hinners ist geschätzt.
Er ist seit 2009 1. Vorsitzender des Tennisclubs Ellerbek, seinem Heimatort.
Er setzt sich mit Engagement für die Entwicklung des Clubs ein, der auch dadurch einer der prosperierenden Tennisvereine des Kreises ist.
Wenn Sie Lust auf Tennis haben und mitmachen möchten, finden Sie hier die Informationen: https://www.tcellerbek.de
Stefan Hinners engagiert sich politisch in der Kommunalpolitik und ist Gemeinderatsmitglied im Gemeinderat von Ellerbek , seinem Heimatort unmittelbar an der Stadtgrenze von Hamburg.
Er ist dort auch Mitglied im Finanzausschuss. Sein Anliegen sind sichere Finanzen und eine zukunftsgerichtete Finanzplanung.
Informationen über Ellerbek finden Sie hier: https://www.ellerbek.de
und über die Gemeindevertretung und die Besetzung der Ausschüsse hier: http://www.amt-pinnau.de/
Stefan Hinners ist außerdem Ortsvorsitzender der CDU in Ellerbek. Sein Bestreben ist es, die Ziele der CDU im Ort zum Wohle aller einzubringen.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.cdu-ellerbek.de
Außerdem ist Stefan Hinners erster Vorsitzender des Aero Club Pinneberg e.V., im Vorstand des Grundeigentümerverbands Hamburg Neustadt St. Pauli und als Persönlichkeit im Kuratorium des Nordsee-Internats (NSI) in St.Peter Ording.
Ihr Kontakt zu Stefan Hinners
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1. Einsatz von Social-Media-Plug-ins
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Twitter hat sich dem EU-US-Privacy-Shield unterworfen, https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework. d) Xing AG, Gänsemarkt 43, 20354 Hamburg, DE; http://www.xing.com/privacy. e) T3N, yeebase media GmbH, Kriegerstr. 40, 30161 Hannover, Deutschland; https://t3n.de/store/page/datenschutz. f) LinkedIn Corporation, 2029 Stierlin Court, Mountain View, California 94043, USA; http://www.linkedin.com/legal/privacy-policy. LinkedIn hat sich dem EU-US-Privacy-Shield unterworfen, https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework. g) Flattr Network Ltd. mit Sitz in 2 nd Floor, White bear yard 114A, Clerkenwell Road, London, Middlesex, England, EC1R 5DF, Großbritannien; https://flattr. com/privacy.
2. AddThis-Bookmarking (1) Unsere Webseiten enthalten zudem AddThis-Plug-ins. Diese Plug-ins ermöglichen Ihnen das Setzen von Bookmarks bzw. das Teilen von interessanten Inhalten mit anderen Nutzern. Über die Plug-ins bieten wir Ihnen die Möglichkeit, mit den sozialen Netzwerken und anderen Nutzern zu interagieren, so dass wir unser Angebot verbessern und für Sie als Nutzer interessanter ausgestalten können. Rechtsgrundlage für die Nutzung der Plug-ins ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO. (2) Über diese Plug-ins baut Ihr Internetbrowser eine direkte Verbindung mit den Servern von AddThis und gegebenenfalls dem gewählten sozialen Netzwerk- oder Bookmarking-Dienst auf. Die Empfänger erhalten die Information, dass Sie die entsprechende Website unseres Online-Angebots aufgerufen haben und die unter § 3 dieser Erklärung genannten Daten. Diese Informationen werden auf den Servern von AddThis in den USA verarbeitet. [Wir haben Standarddatenschutzklauseln mit AddThis abgeschlossen.]. Wenn Sie Inhalte auf unserer Webseite an soziale Netzwerke oder Bookmarking-Dienste senden, kann eine Verbindung zwischen dem Besuch unserer Webseite und Ihrem Nutzerprofil bei dem entsprechenden Netzwerk hergestellt werden. Wir haben weder Einfluss auf die erhobenen Daten und Datenverarbeitungsvorgänge, noch sind uns der volle Umfang der Datenerhebung, die Zwecke der Verarbeitung, die Speicherfristen bekannt. Auch zur Löschung der erhobenen Daten durch den Plug-in-Anbieter liegen uns keine Informationen vor. (3) Der Plug-in-Anbieter speichert diese Daten als Nutzungsprofile und nutzt diese für Zwecke der Werbung, Marktforschung und/oder bedarfsgerechten Gestaltung seiner Website. Eine solche Auswertung erfolgt insbesondere (selbst für nicht eingeloggte Nutzer) zur Erbringung von bedarfsgerechter Werbung und um andere Nutzer des sozialen Netzwerks über Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu informieren. Ihnen steht ein Widerspruchsrecht zu gegen die Bildung dieser Nutzerprofile, wobei Sie sich zur Ausübung dessen an den jeweiligen Plug-in-Anbieter richten müssen. (4) Wenn Sie nicht an diesem Verfahren teilnehmen möchten, können Sie der Datenerhebung und -speicherung jederzeit durch Setzen eines Opt-out-Cookies mit Wirkung für die Zukunft widersprechen: http://www.addthis.com/privacy/opt-out. Alternativ können Sie Ihren Browser so einstellen, dass er das Setzen eines Cookies verhindert. (5) Weitere Informationen zu Zweck und Umfang der Datenerhebung und ihrer Verarbeitung durch den Plug-in-Anbieter sowie weitere Informationen zu Ihren diesbezüglichen Rechten und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutze Ihrer Privatsphäre erhalten Sie bei: AddThis LLC, 1595 Spring Hill Road, Sweet 300, Vienna, VA 22182, USA, www.addthis.com/privacy.
3. Einbindung von YouTube-Videos (1) Sofern wir YouTube-Videos in unser Online-Angebot einbinden, die auf http://www.YouTube.com gespeichert sind und von unserer Website aus direkt abspielbar sind, gilt folgendes: [Diese sind alle im „erweiterten Datenschutz-Modus“ eingebunden, d. h. dass keine Daten über Sie als Nutzer an YouTube übertragen werden, wenn Sie die Videos nicht abspielen. Erst wenn Sie die Videos abspielen, werden die in Absatz 2 genannten Daten übertragen. Auf diese Datenübertragung haben wir keinen Einfluss.] (2) Durch den Besuch auf der Website erhält YouTube die Information, dass Sie die entsprechende Unterseite unserer Website aufgerufen haben. Zudem werden die unter § 3 dieser Erklärung genannten Daten übermittelt. Dies erfolgt unabhängig davon, ob YouTube ein Nutzerkonto bereitstellt, über das Sie eingeloggt sind, oder ob kein Nutzerkonto besteht. Wenn Sie bei Google eingeloggt sind, werden Ihre Daten direkt Ihrem Konto zugeordnet. Wenn Sie die Zuordnung mit Ihrem Profil bei YouTube nicht wünschen, müssen Sie sich vor Aktivierung des Buttons ausloggen. YouTube speichert Ihre Daten als Nutzungsprofile und nutzt sie für Zwecke der Werbung, Marktforschung und/oder bedarfsgerechten Gestaltung seiner Website. Eine solche Auswertung erfolgt insbesondere (selbst für nicht eingeloggte Nutzer) zur Erbringung von bedarfsgerechter Werbung und um andere Nutzer des sozialen Netzwerks über Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu informieren. Ihnen steht ein Widerspruchsrecht zu gegen die Bildung dieser Nutzerprofile, wobei Sie sich zur Ausübung dessen an YouTube richten müssen. (3) Weitere Informationen zu Zweck und Umfang der Datenerhebung und ihrer Verarbeitung durch YouTube erhalten Sie in der Datenschutzerklärung. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zu Ihren Rechten und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutze Ihrer Privatsphäre: https://www.google.de/intl/de/policies/privacy. Google verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten auch in den USA und hat sich dem EU-US-Privacy-Shield unterworfen, https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework.
4. Einbindung von Google Maps (1) Auf unserer Webseite nutzen wir das Angebot von Google Maps. Dadurch können wir Ihnen interaktive Karten direkt in der Website anzeigen und ermöglichen Ihnen die komfortable Nutzung der Karten-Funktion. (2) Durch den Besuch auf der Website erhält Google die Information, dass Sie die entsprechende Unterseite unserer Website aufgerufen haben. Zudem werden die unter § 3 dieser Erklärung genannten Daten übermittelt. Dies erfolgt unabhängig davon, ob Google ein Nutzerkonto bereitstellt, über das Sie eingeloggt sind, oder ob kein Nutzerkonto besteht. Wenn Sie bei Google eingeloggt sind, werden Ihre Daten direkt Ihrem Konto zugeordnet. Wenn Sie die Zuordnung mit Ihrem Profil bei Google nicht wünschen, müssen Sie sich vor Aktivierung des Buttons ausloggen. Google speichert Ihre Daten als Nutzungsprofile und nutzt sie für Zwecke der Werbung, Marktforschung und/oder bedarfsgerechten Gestaltung seiner Website. Eine solche Auswertung erfolgt insbesondere (selbst für nicht eingeloggte Nutzer) zur Erbringung von bedarfsgerechter Werbung und um andere Nutzer des sozialen Netzwerks über Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu informieren. Ihnen steht ein Widerspruchsrecht zu gegen die Bildung dieser Nutzerprofile, wobei Sie sich zur Ausübung dessen an Google richten müssen. (3) Weitere Informationen zu Zweck und Umfang der Datenerhebung und ihrer Verarbeitung durch den Plug-in-Anbieter erhalten Sie in den Datenschutzerklärungen des Anbieters. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zu Ihren diesbezüglichen Rechten und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutze Ihrer Privatsphäre: http://www.google.de/intl/de/policies/privacy. Google verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten auch in den USA und hat sich dem EU-US Privacy Shield unterworfen, https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework.
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